Unsere Alternative zur Monoverbrennung steigert den Wertschöpfungsanteil aus Klärschlämmen deutlich und offeriert eine innovative ganzheitliche Technologie zur Aufbereitung kommunaler Abwasserströme.
Unser Unternehmen bietet Ihnen eine umfassende Konzeptfindung für Ihre Abwasserreinigungsanlage. Wir verstehen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Abwasseraufbereitungsaufgabe zu lösen, aber die beste, zuverlässigste und wirtschaftlichste Methode zu finden, erfordert fundierte Analysen und Planung.
Um sicherzustellen, dass Ihre Investition gut angelegt ist, arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um ein maßgeschneidertes Behandlungskonzept für Ihre individuelle Aufgabenstellung zu entwickeln. Dabei unterstützen wir Sie mit Water Mapping, Genehmigungsplanung und Machbarkeitsstudien für die Abwasseraufbereitung. Durch diese Vorgehensweise gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse, die die Dimensionierung der Anlagentechnik sichern und die oft gewünschte Flexibilität bei der Abwasseraufbereitung berücksichtigen.
Unser Technikum führt umfangreiche Laboranalysen und -untersuchungen durch, um die Abwassercharakteristik genau zu bestimmen und das passende Behandlungskonzept zu entwickeln. Hierbei berücksichtigen wir relevante Messgrößen wie CSB, Nitrat, Nitrit, Ammonium, Säurekapazität, Gesamt-N, Gesamt-P, abfiltrierbare Stoffe, Schlammparameter, Trockensubstanz und Trockenrückstand.
Um das entwickelte Behandlungskonzept zu bestätigen und die Anlagenauslegung zu optimieren, führen wir Vor-Ort-Pilotierungen durch. Mit unseren eigenen Pilotanlagen zeigen wir Ihnen praxisnah die Leistungspotenziale der einzelnen Aufbereitungsstufen für Ihr spezifisches Abwasser auf. Diese halbtechnischen Untersuchungen ermöglichen es Ihnen, das Reinigungsergebnis direkt zu sehen und die Anlage auf Ihre Anforderungen abzustimmen.
Unser Team steht Ihnen während der Pilotierungen mit einer engen Betreuung des Betriebspersonals zur Seite, um eine effektive Untersuchung mit aussagekräftigen Ergebnissen sicherzustellen.
Dank unserer ganzheitlichen Herangehensweise und unserer umfangreichen Erfahrung können Sie sicher sein, dass Ihre Abwasserbehandlungsanlage optimal geplant, dimensioniert und betrieben wird. Vertrauen Sie auf unser Know-how, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden und eine nachhaltige, zuverlässige und wirtschaftliche Lösung für Ihre Abwasseraufbereitung zu erhalten.
Gesamtverfahren
Allgemein
In unserer Klärschlammaufbereitung werden vorab durch eine Ultraschalldesintegration, einer Fest-Flüssigkeitstrennung und einer Filtration Schwermetalle, sonstige Schadstoffe, resistente Keime und Antibiotikarückstände abgetrennt. Durch die Kombination mechanischer, chemischer und biologischer Verfahrenstechnologien wird ein qualitativ hochwertiges, humusartiges Produkt hergestellt, das in der Agrarwirtschaft zur Substitution von primärstoffbasierten Erzeugnissen etabliert wird. Weiterhin wird eine gezielte Nährstoffrückgewinnung in Form von Stickstoff und Phosphorrecycling vorgenommen. Der Phosphor in Form von Struvit aus der MAP-Kristallisation oder Kalzinierung kann entweder als Nährstoff dem humusartigen Produkt hinzugegeben werden oder durch einen weiteren Verfahrensschritt Phosphorsäure gewonnen werden, die erneut dem Prozess zugeführt wird. gezielte Nährstoffrückgewinnung in Form von Stickstoff und Phosphorrecycling vorgenommen. Der Phosphor in Form von Struvit aus der MAPKristallisation oder Kalzinierung kann entweder als Nährstoff dem humusartigen Produkt hinzugegeben werden oder durch einen weiteren Verfahrensschritt Phosphorsäure gewonnen werden, die erneut dem Prozess zugeführt wird.
Klärschlammentwässerung
Mobil und Stationär
In unserem ReTech-Gesamtverfahren haben wir mehrere Entwässerungsoptionen. Wir können auf einen Dekanter, eine Siebbandpresse, eine Filterpresse,... zurückgreifen. Mit Zugabe von biologischen Flockungsmitteln werden die festen und flüssigen Phasen voneinander getrennt.
Gewichts- und Volumeneinsparungen ermöglichen wieder CO2-Einsparungen und günstigere Transportkosten.
Weiteres CO2 wird durch die komplette ökologische Verwertung (statt Verbrennung) eingespart.
Die Entwässerung wird stationär und mobil angeboten. Als mobile Entwässerungsanlage haben die Kunden die Möglichkeit, das System bei Bedarf zu mieten ohne es langfristig käuflich zu erwerben.
Damit gewährleisten wir trotz unterschiedlicher Klärschlämme einen optimierten Entwässerungsprozess und können uns individuell auf die jeweilige Kläranlage anpassen.
Mikroplastikfiltration
Vorfiltration
In den meisten Kläranlagen befindet sich im Zulauf des Klärschlamms zur weiteren Behandlung ein Vorreinigungssystem, bestehend aus einem Rechen und/oder einem Filtersieb, um hier grobe Bestandteile je nach Maschenweite des Rechens und der Vorfiltration aus dem Klärschlamm zu entfernen. Trotz Einbau dieser Vorreinigungsstufe enthält der Klärschlamm nicht organische Substanzen und Störstoffe bis hin zu Mikrofasern aus Polyester sowie Mikroplastikbestandteile.
Unsere Lösung:
Im vorderen Bereich des schräg aufgestellten Filters befindet sich ein Motor angetriebenes Filterelement. Dieses Filterelement ist mit zwei Abstreifern versehen. Durch die Drehbewegung des Filterelementes wird der sich aufbauende Filterkuchen auf dem Filterelement abgetrennt und in das Filtergehäuse abgeleitet. In diesem abgetrennten Filterkuchen befinden sich alle nicht organischen Bestandteile und Störstoffe bis hin zu Mikrofaser- und Mikroplastikpartikeln. Um das gesamte Filterelement mit mechanischer Abreinigung ist eine Spiralförderschnecke angeordnet. Diese Spiralschnecke fördert den abgetrennten Filterkuchen mit allen Störstoffen aus dem Filtergehäuse in eine dem Filtergehäuse nachgeschaltete Presskammer. Die hierbei abgetrennte Organik und Flüssigkeit kann über den Anstiegswinkel von 25 Grad aus der Presskammer in das Filtergehäuse zurücklaufen. Bei einer ausreichenden Verpressung des Filterkuchens in der Presskammer und bei Erreichen der Füllmenge öffnet sich der Plattenschieber am Austritt des Filtergehäuses und die Pressschnecke fördert automatisch den Filterkuchen aus dem Filtersystem.
Der ausgetragene Filterkuchen mit allen Störstoffen kann dann mit einem sehr guten Restfeuchtegehalt einer geregelten Entsorgung zugeführt werden. Der abgereinigte Klärschlamm fließt über das Filterelement in einen sogenannten Reinraum und wird von diesem Reinraum aus einem weiteren in der Regel stattfindenden Entwässerungsprozess zugeführt.
Hygienisierung
in der Biogasanlage
Bei der Verwendung tierischer Nebenprodukte in Kläranlagen oder Biogasanlagen ist eine veterinärrechtliche Zulassung gemäß EG-Hygieneverordnung 1774/2002 erforderlich.
ReTech bietet spezialisierte Hygienisierungsanlagen an, um diese Nebenprodukte vor der Verarbeitung zu behandeln und potenzielle Krankheitserreger zu eliminieren. Die Anlagen sind maßgeschneidert, arbeiten im Chargenbetrieb, werden ins Gesamtsystem integriert und zeichnen alle relevanten Daten auf. Als Energiequelle kann lokal verfügbares Heißwasser aus dem BHKW genutzt werden. Optional können auch Zerkleinerer, Wärmerückgewinnungssysteme und Separatoren angeboten werden, um den Prozess zu optimieren.
Abfiltration
nicht organische Bestandteile
Faulgasfiltration
in den Kläranlagen
Bei der Gewinnung von Klär- und Biogasen entstehen schädliche Begleitstoffe wie Schwefelwasserstoffe, Ammoniak und Feuchtigkeit, die den Gasmotor beeinträchtigen und den Gesamtwirkungsgrad des BHKW deutlich reduzieren.
ReTech bietet ein Hybridverfahren zur Gasaufbereitung als Alternative zur herkömmlichen Entschwefelung an. Dieses 3-stufige Verfahren entfernt Verunreinigungen, Feuchtigkeit und Schwefelwasserstoff mithilfe von Aktivkohle. Zusätzlich ermöglicht es den Verzicht auf energieintensive Kondensattrocknungsanlagen und beinhaltet die technische Integration ins Gesamtsystem sowie die Überwachung der Gasqualität durch Analysatoren.
Nährstoffrückgewinnung
bei Retech
ReTech hat eine Technologie zur Klärschlammbehandlung entwickelt, die die Wiederverwendung in der Landwirtschaft ermöglicht. Durch Filtration, pH-Anpassung, Ultraschallzerkleinerung und biologisch abbaubare Flockungsmittel werden gefährliche Bestandteile wie Mikroplastik, Schwermetalle und pharmazeutische Verbindungen entfernt. Das abgeschiedene Zentrat durchläuft weitere Schritte wie Kaskadenfiltration, Ozonbehandlung, Aktivkohleadsorption und MAP-Fällung, um Phosphor zurückzugewinnen oder für die Wasserstoffproduktion zu verwenden.
Das gewonnene MAP kann als Dünger oder zur Herstellung von hochwertiger Phosphorsäure dienen. ReTechs anpassbares Verfahren basiert auf umfangreichen Versuchsdaten und zielt darauf ab, eine maßgeschneiderte Lösung für verschiedene Kläranlagen zu bieten.
Eigenes Technikum
bei Retech
ReTech hat ein modernes Technikum aufgebaut, um alle Prozessaspekte im Labormaßstab zu testen und als Richtlinie für spätere industrielle Tests zu verwenden.
Highlights sind die Messung wichtiger Parameter wie pH, TS, CSB, TN und P, Flockungs- und Entwässerungsversuche mit einer Auswahl von über zehn Flockungsmitteln, Entwässerungstests mit verschiedenen Geräten sowie Schwermetall- und MAP-Fällungstests zur Ermittlung optimaler Bedingungen. Die Analyse von Metallionen und pharmazeutischen Verbindungen erfolgt in Forschungs- und Entwicklungslabors, wobei Proben im Technikum vorbehandelt werden können, um nachfolgende Bestimmungen effizienter zu gestalten.
Engineering
bei Retech
Unsere ganzheitliche Herangehensweise umfasst maßgeschneiderte Konzepte für Abwasserreinigung und Klärschlammbehandlung. In enger Zusammenarbeit entwickeln wir individuelle Lösungen, inklusive Water Mapping, Genehmigungsplanung und Machbarkeitsstudien. Laboranalysen bestimmen Abwassercharakteristika, während Vor-Ort-Pilotierungen die Leistung optimieren.
Wir bieten Klärschlammbehandlung durch Analyse, Entwässerung, maßgeschneiderte Verfahren, umweltgerechte Entsorgung und Anlagenoptimierung.
Unsere Expertise in der Biogasanlage ermöglicht Energiegewinnung aus organischen Abfällen, einschließlich Analyse, Anlagendimensionierung, Biogasnutzung und Nachbehandlung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für nachhaltige Lösungen in Abwasser- und Energieerzeugung.
ReTech Resources Technology GmbH
Hammerchaussee 1b
16559 Liebenwalde
Copyright 2023 ReTech Resources Technology GmbH
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Datenschutzerklärung seitens der ReTech Resources Technology GmbH
Die ReTech Resources Technology GmbH legt höchsten Wert auf den vertraulichen Umgang mit den Informationen über unsere Partner und sorgt dafür, dass ein hohes Datenschutzniveau eingehalten wird. In dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie informieren und Ihnen einen umfassenden Überblick darüber geben, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und in Übereinstimmung mit den für die ReTech Resources Technology GmbH geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen. Die ReTech Resources Technology GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können alle Arten von Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann.
Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die ReTech Resources Technology GmbH, Hammerchaussee 1b, D – 16559 Liebenwalde – Telefon:+49-33054-9079-14 – E-Mail: hendric.topka@retech-resourcestechnology.de
Begriffsbestimmungen
Folgende Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung [DS-GVO] vorgegeben wurden, verwenden wir zum besseren Verständnis:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen [im Folgenden „betroffene Person“]. Natürliche Person meint einen Menschen, davon zu unterscheiden sind die juristischen Personen, wie beispielsweise GmbHs oder AGs. Geschäftliche Daten, die nur eine Firma oder eine Gesellschaft erkennen lassen sind daher keine personenbezogenen Daten. Wir bezeichnen diese als geschäftliche Daten. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Verarbeitung von Daten ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher, ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet.
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere sogenannte Informationsgesellschaften. Dies ist ein Unternehmen, das in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers Dienstleistungen, wie beispielsweise Online-Verkauf von Waren, Video auf Abruf oder auch den Beitritt zu sozialen Netzwerken erbringt.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Informationen zu den Partnerunternehmen
Personenbezogene Daten werden von uns gelöscht, wenn sie für die Zwecke der Vertragserfüllung – Partnerschaft – nicht mehr benötigt werden und gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Die Internetseite der „ReTech Resources Technology GmbH“, www.retech-resourcestechnology.de erfasst mit jedem Aufruf durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können:
− die verwendeten Browsertypen und Versionen,
− das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem,
− die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt [sogenannte Referrer (Verweiser)],
− die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden,
− das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite,
− eine Internet-Protokoll-Adresse [IP-Adresse],
− der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems
− und sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die „ReTech Resources Technology GmbH“ keine Ruckschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern und zu optimieren, die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die „ReTech Resources Technology GmbH“ daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und in der Regel nach vier Wochen gelöscht.
Die Internetseite der „ReTech Resources Technology GmbH“ enthalt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Partner-Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail den Kontakt mit der „ReTech Resources Technology GmbH“ aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten [in der Regel Name und E-Mail-Adresse] automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte, sofern dies von dem Kontaktsuchenden nicht ausdrücklich gewünscht wird.
Die Internetseiten der „ReTech Resources Technology GmbH“ verwendet Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann die „ReTech Resources Technology GmbH " den Nutzern dieser Internetseiten nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären. Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden.
Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO dient der „ReTech Resources Technology GmbH“ als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Leistungen. Unterliegt der „ReTech Resources Technology GmbH“ einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Geschäftsräumen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d DS-GVO beruhen. Letztlich konnten Verarbeitungsvorgange auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Verbundes oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Unser berechtigtes Interesse ist die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens unserer Mitarbeiter und unserer Partnerunternehmen.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist oder sich auch aus vertraglichen Regelungen ergeben kann. Mitunter kann es zu einer Mitgliedschaft erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des betroffenen Partners nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Personen
Jede betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner kann Auskunft darüber verlangt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche Kategorien von Daten verarbeitet werden, gegenüber welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen, wie lange die geplante Dauer für die Speicherung der personenbezogenen Daten ist, oder, falls dies nicht möglich ist, nach welchen Kriterien diese Dauer festgelegt wird; ob ein Recht auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder ein Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung besteht sowie, ob ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht. Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, haben Sie das Recht auf alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absatz 1 und 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen] wenden. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Grunde zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO stutzte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der „ReTech Resources Technology GmbH“ oder einem seiner Auftragsverarbeiter gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von der „ReTech Resources Technology GmbH“ öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Artikel 17 Absatz 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die „ReTech Resources Technology GmbH“ unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der „ReTech Resources Technology GmbH“ oder einem seiner Auftragsverarbeiter gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Er wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewahrte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 Absatz 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, bei der „ReTech Resources Technology GmbH“ einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestutztes Profiling. Die „ReTech Resources Technology GmbH“ verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die „ReTech Resources Technology GmbH“ personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der „ReTech Resources Technology GmbH“ der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die „ReTech Resources Technology GmbH“ die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der „ReTech Resources Technology GmbH“ zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die „ReTech Resources Technology GmbH“ angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Brandenburg ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesdatenschutzbeauftragte.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre personenbezogenen Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken verarbeitet werden, können Sie jederzeit widerrufen (Artikel 21 Absatz 4 der DS-GVO). Bitte senden Sie Ihren Widerruf per E-Mail an oder schriftlich an ReTech Resources Technology GmbH, 16559 Liebenwalde, Hammerchaussee 1b. Ihr Widerspruch hat selbstverständlich keinen Einfluss auf etwaige Verträge mit uns. Bei allen Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die „ReTech Resources Technology GmbH“ hilft Ihnen gern der für die Verarbeitung Verantwortliche weiter. Er ist unter der E-Mail-Adresse sowie schriftlich unter ReTech Resources Technology GmbH, 16559 Liebenwalde, Hammerchaussee 1b erreichbar.
Die Website der ReTech Resources Technology GmbH wurde von Just Connected – Media | Marketing erstellt. www.justConnected.de
Die Website wurde beim Provider STRATO AG angemeldet. https://strato.de.
Anbieterkennzeichnung laut §5 Telemediengesetz
Anschrift:
ReTech Resources Technology GmbH
Hammerchaussee 1b - 16559 Liebenwalde - Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin, HRB 13093 NP
Steuernummer: DE323019708
Kontakt:
Hendric Topka (Geschäftsführer)
Telefon: +49-33054-9079-14
E-Mail: hendric.topka@retech-resourcestechnology.de
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Einige der auf der Website verwendeten Bilder, Grafiken und Filme unterliegen dem Urheberrecht.
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Allgemeines
1. Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen vertraglichen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Künftige Geschäftsbedingungen werden Grundlage des Vertragsverhältnisses, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von ReTech Resources Technology GmbH haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen ReTech Resources Technology GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Sämtliche schriftlich abgefassten, individuellen Vertragsabreden haben Vorrang, wobei diese Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit behalten, soweit sie nicht im Widerspruch zu den individuellen Vertragsabreden stehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich ReTech Resources Technology GmbH das Eigentum und das Urheberrecht vor. Zuwiderhandlungen jeglicher Art verpflichten zum Schadensersatz.
3. ReTech Resources Technology GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben in den Beschreibungen, Unterlagen und Abbildungen über Eigenschaften des Vertragsgegenstandes nur annähernd maßgeblich sind und dass diese ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften darstellen. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich von ReTech Resources Technology GmbH schriftlich als solche erfolgt.
Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote werden nach den ReTech Resources Technology GmbH vorgelegten Unterlagen ausgearbeitet und sind bis zur verbindlichen Auftragserteilung freibleibend und unverbindlich. Die vorgelegten Unterlagen sind Grundlage der von ReTech Resources Technology GmbH abgegebenen Angebote. Ein Vertragsschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung ReTech Resources Technology GmbH's zustande. Dies gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden.
2. Angebote von ReTech Resources Technology GmbH dürfen nur mit ihrer Zustimmung zu Leistungsverzeichnissen verwendet werden. In diesem Fall erhält ReTech Resources Technology GmbH die ihr durch die Ausarbeitung des Projekts entstandenen Kosten in angemessener Höhe vergütet, wenn der Auftrag nach einer anderen Seite vergeben wird.
3. Zeichnungen von ReTech Resources Technology GmbH sind vom Vertragspartner auf die Ausführungsmöglichkeiten auch in technischer Hinsicht und die erforderlichen Einbaumaße zu überprüfen. Bei irgendwelchen Unstimmigkeiten ist ReTech Resources Technology GmbH sofort zu verständigen, anderenfalls sie für eventuelle Fehlanfertigungen nicht einstehen kann und nicht einzustehen hat. Auftragsstornierungen nach Vertragsschluss werden seitens ReTech Resources Technology GmbH nicht akzeptiert.
Gefahrübergang
1. Die mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Gefahren gehen mit seiner Absendung auf den Auftraggeber über. Falls sich die Absendung ohne das Verschulden von ReTech Resources Technology GmbH verzögert oder unmöglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Dies gilt immer, wenn Abholung durch den Vertragspartner vereinbart ist. Beruht die Verzögerung auf der Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitiger Abruf, Annahmeverweigerung) ist ReTech Resources Technology GmbH nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Auftraggebers zu lagern. Damit gilt der Vertragsgegenstand als abgenommen. ReTech Resources Technology GmbH kann auch die erforderlichen Maßnahmen treffen und die Lieferung vornehmen oder vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten oder Schadensersatz nach eigener Wahl verlangen. Dies lässt die weiteren Rechte ReTech Resources Technology GmbH´s unberührt.
2. Sofern der Auftraggeber den von ihm bestellten Vertragsgegenstand endgültig nicht abnimmt, hat ReTech Resources Technology GmbH Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Vertragspreises, wobei dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens ebenso vorbehalten bleibt, wie ReTech Resources Technology GmbH der Nachweis eines höheren Schadens möglich ist.
Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten ab Werk und schließen Nebenkosten wie gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung, Zoll, Versicherung u. a. nicht ein. Es sind reine Nettopreise.
2. Die Zahlung jeder Lieferung oder Leistung hat gemäß Konditionsvereinbarung zu erfolgen, anderenfalls hat die Zahlung sofort in bar ohne Abzug nach Anzeige der Versandbereitschaft zu erfolgen. Skonto oder sonstiger Nachlass wird nicht gewährt. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ReTech Resources Technology GmbH uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. Zahlungen haben für ReTech Resources Technology GmbH kostenfrei zu erfolgen.
3. ReTech Resources Technology GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuldner anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ReTech Resources Technology GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. Bei Zahlungsverzug werden Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Vermögen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Es bleibt ReTech Resources Technology GmbH unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen und zu verlangen.
5. ReTech Resources Technology GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten bis zu 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Grundsätzlich ist dieses Recht nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Kommt der Käufer / Auftraggeber solchen Begehren binnen einer gesetzlichen Frist nicht nach, kann ReTech Resources Technology GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7. Es bleibt ReTech Resources Technology GmbH vorbehalten, bei Zahlungsverzug weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, auch wenn er über den unter 4. genannten Zinsschaden hinausgeht.
8. Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Rücksendungen, so sind diese vorher mit ReTech Resources Technology GmbH zu vereinbaren. Rücksendungen, die ReTech Resources Technology GmbH nicht zu vertreten hat, müssen franko erfolgen. ReTech Resources Technology GmbH ist berechtigt, im Falle der Rücksendung 40 % des Warenwertes, mindestens jedoch 1.500,00 € als Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Bearbeitungsaufwandes vorbehalten.
Lieferzeit
1. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer / Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Gelände von ReTech Resources Technology GmbH verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Überschreitet der Käufer / Auftraggeber die Abruffrist, ist ReTech Resources Technology GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung zu verlangen. Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers / Auftraggebers voraus. Werden von ihm Nachbestellungen / Änderungen gewünscht, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
3. Bei höherer Gewalt, wie z. B. Aufruhr, Streik, Aussperrung oder beim Eintritt anderer unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs ReTech Resources Technology GmbH´s liegen, wie z. B. Betriebsstörungen oder sonstige Ereignisse, die ein Zulieferer verursacht hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse, während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Verkäufer nach mindestens vierwöchiger Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern ReTech Resources Technology GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Nettorechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferungen und / oder Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. ReTech Resources Technology GmbH ist zu Teillieferungen und zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. ReTech Resources Technology GmbH übernimmt keinerlei Beschaffungsgarantie.
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die ReTech Resources Technology GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer / Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, eingeschlossen die Verpflichtung, von ReTech Resources Technology GmbH hereingenommene Schecks einzulösen, behält sich ReTech Resources Technology GmbH das Eigentum an dem Vertragsgegenstand vor.
2. Der Käufer / Auftraggeber darf den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Dies gilt insbesondere für Raumsicherungsübereignungen. Er hat darauf hinzuwirken, dass dies seinen Sicherungsnehmern in ausreichender Form bekannt gemacht wird.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedarf eine Veräußerung oder eine sonstige Überlassung des Vertragsgegenstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung ReTech Resources Technology GmbH´s. Im Falle der Zuwiderhandlung gelten die dem Käufer / Auftraggeber erwachsenen Ansprüche gegen Dritte bereits bei Vertragsschluss als an ReTech Resources Technology GmbH abgetreten. Die Abtretung gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass die Vorbehaltsware zuvor durch den Käufer / Auftraggeber be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer veräußert wird.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers / Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird, ist ReTech Resources Technology GmbH zur Rücknahme berechtigt und der Käufer unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zur Herausgabe verpflichtet. ReTech Resources Technology GmbH hat insofern ein gesondertes Rücktrittsrecht. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten trägt dann der Käufer / Auftraggeber. ReTech Resources Technology GmbH ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers den zurückgenommenen Vertragsgegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Verwertungserlöse werden nach Abzug der ReTech Resources Technology GmbH entstandenen Kosten auf die dann noch offene Forderung verrechnet.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch ReTech Resources Technology GmbH gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dieser ist von ReTech Resources Technology GmbH gesondert zu erklären, wenn er erfolgen soll.
6. Wird der Vertragsgegenstand ins Ausland geliefert, so gilt die vorstehende Regelung, soweit dies nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Schreibt das Recht eine besondere Form der Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder sogar eine Registrierung vor, so ist der Käufer / Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Erklärungen abzugeben, die zur Wahrung der Form und zur Registrierung erforderlich sind. Lässt das ausländische Recht den Eigentumsvorbehalt zu, so gilt er als vereinbart.
Gewährleistung
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat ReTech Resources Technology GmbH nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der Käufer / Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haftet ReTech Resources Technology GmbH in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für Neulieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neulieferung. Es wird für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an unseren Vertragspartner. §§ 377, 378 HGB finden weiterhin Anwendung.
2. ReTech Resources Technology GmbH stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auftreten.
3. Die Garantie für Zukaufteile, wie z.B. Antriebskomponenten gelten nach Herstellerstandard.
Haftbeschränkung
Die Haftung von ReTech Resources Technology GmbH beschränkt sich auf Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leib, Körper oder Gesundheit des Käufers / Auftraggebers. Im Übrigen ist die Haftung von ReTech Resources Technology GmbH ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Liebenwalde. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ReTech Resources Technology GmbH und dem Käufer / Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Neuruppin. Diese Gerichtsstandvereinbarung erstreckt sich auch auf den Fall, dass der Käufer / Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn-, Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohn-, Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. ReTech Resources Technology GmbH hat jedoch das Recht, den Käufer auch an einem sonstigen für diesen geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus Verträgen zwischen Käufer / Auftraggeber und ReTech Resources Technology GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ReTech Resources Technology GmbH. Eventuelle Ansprüche ReTech Resources Technology GmbH´s dürfen also nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ReTech Resources Technology GmbH an Dritte abgetreten werden.
Bestimmungen für den Verbrauchsgüterkauf
Rückgriffsansprüche von Unternehmen werden im Rahmen von § 478 BGB anerkannt, soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt, den ReTech Resources Technology GmbH zu vertreten hat und soweit unserer Gewährleistungszeit noch nicht verstrichen ist. Der Vertragspartner hat darauf hinzuwirken, dass ReTech Resources Technology GmbH unverzüglich über eine eventuelle Inanspruchnahme vollständig unterrichtet wird. ReTech Resources Technology GmbH hat nach ihrer Wahl das Recht, unter Außerachtlassung von Zwischenhändlern auf eigene Rechnung Ansprüche des Verbrauchers oder Unternehmers zu regulieren, gleich ob durch Nacherfüllung, Minderung oder Nachbesserung. Vertragspartner von ReTech Resources Technology GmbH haben ReTech Resources Technology GmbH unverzüglich alle notwendigen Unterlagen zu überlassen bzw. zu beschaffen, damit Ansprüche von Verbrauchern bzw. Händlern möglichst unverzüglich reguliert werden können. Damit ist kein Anerkenntnis von Seiten ReTech Resources Technology GmbH´s verbunden.
Unwirksamkeit einer Bedingung
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder von Einzelvereinbarungen nicht berührt. Jeder Vertragspartner kann in diesem Fall die Vereinbarung einer gültigen Bestimmung verlangen, sofern diese dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand dieser AGB: 01.10,.2021